Verkaufs- und Lieferungsbedingungen für den Internet-Handel der
Hytec-Hydraulik OHG
Stand Juli 2007
I. Zahlungsbedingungen
Sie erhalten mit der Ware eine Rechnung und zahlen per Überweisung
innerhalb von 30 Tagen netto, oder innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto.
Alternativ können Sie auch bequem per Bankeinzug bezahlen. Wir buchen
Ihre offenen Rechnungen mit 3% Skonto direkt von Ihrem Konto ab.
Auf Wunsch kann der Versand auch per Nachnahme erfolgen.
Hytec-Hydraulik OHG behält sich zur Absicherung des Bonitätsrisikos
im Einzelfall vor, bestimmte Zahlungsarten auszuschließen und erbetene
Lieferungen nur gegen Vorauszahlung, Nachnahme- oder Sofortzahlung
bei Lieferung durchzuführen.
II. Lieferbedingungen
Die Versandkostenpauschale innerhalb Deutschlands beträgt 4,35Euro,
ab 150Euro Auftragswert liefern wir frei Haus.
Für Rohre und Lanzen, die länger als 1,0 Meter und max. 1,5 Meter lang
sind, berechnen wir einen Versandkostenzuschlag von 5,00Euro.
Für Lieferungen ins Ausland gelten besondere Bedingungen.
III. Rückgaberecht
Rückgabebelehrung
Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von
einem Monat durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt
frühstens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Bitte erklären Sie das
Rücknahmeverlangen in Textform (per Brief, Fax oder eMail) oder
telefonisch (Mo.-Fr. von 8.00-16.00Uhr). Zur Wahrung der Frist genügt die
rechtzeitige Absendung des Rücknahmeverlangens. In jedem Falle erfolgt
die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr.
Das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
Hytec-Hydraulik OHG
Harbker Weg 2a
38350 Helmstedt
Tel. 05351/599707
Fax 05351/599708
eMail: info@hytec-hydraulik.de
Bei Rücknahmeverlangen wird die Ware bei Ihnen abgeholt!
Rückgabefolgen
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen
(z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der
Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die
Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung -- wie sie
Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre -- zurückzuführen
ist. Ebenfalls gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Ware durch
den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entstanden ist. Im Übrigen
können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie
ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren
Wert beeinträchtigt.
Von dem Rückgaberecht ausgeschlossen sind:
- Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig
auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind
(z.B. verpresste Hydraulikschläuche aus unserem Schlauchkonfigurator
oder nach Ihren Angaben, Hydraulikaggregate außerhalb unseres
Standardprogramms).
- Waren, die nach Kundenspezifikationen aus Standardkomponenten
konfiguriert werden.
- Sonderbestellungen des Kunden, wie z. B. speziell für den Kunden
bestellte Ersatzteile etc.
Ende der Rückgabebelehrung
IV. Preise
Alle genannten Preise sind Endpreise und beinhalten bereits
19% Mehrwertsteuer
V. 24 Stunden Lieferservice
Bestellungen die uns bis 14.00 Uhr erreichen, werden in der Regel noch
am selben Tag versandt, ohne Aufschlag!
Die Lieferzeit für große Artikel über 30kg Stückgewicht (z.B. Teleskopzylinder,
Elektromotoren, Hydraulikaggregate) beträgt ca. 4 Werktage, da diese per
Spedition versandt werden.
Vorbehaltlich der Selbstbelieferung wird Hytec-Hydraulik OHG für eine
schnelle Lieferung Sorge tragen. Sollte ein Teil der Bestellung nicht sofort
lieferbar sein, werden die restlichen Waren ohne erneute Berechnung der
Versandkostenpauschale nachgeliefert.
VI. Lieferart
Standardmäßig versenden wir die bestellten Waren mit der Deutschen
Post AG. Für alle Sendungen wird von uns eine Transportversicherung
abgeschlossen. Artikel mit Stückgewicht über 30kg versenden wir per
Spedition.
Gegen einen Mehrpreis von 30,00Euro können wir Ihre Ware per
Post-Express versenden (Garantierte Auslieferung am nächsten Tag
bis 12.00Uhr)
VII. Gefahrübergang
Ist der Besteller Vollkaufmann, so geht die Gefahr mit der Absendung der
Lieferteile auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen
erfolgen.
Ist der Besteller Endverbraucher, so geht die Gefahr erst bei Erhalt der
Lieferteile an den Besteller über.
VIII. Verlängerter Eigentumsvorbehalt
1. Der Lieferer behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis
zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei Verarbeitung
mit anderen, nicht dem Lieferer gehörenden Waren durch den Besteller
steht dem Lieferer das Eigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des
Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen
verarbeiteten Waren.
Für die neue Sache gilt das gleiche, wie für die Vorbehaltsware. Im Fall der
Veräußerung der Vorbehaltsware oder der neuen Sache durch den Besteller
werden bereits jetzt die daraus für den Besteller entstehenden Forderungen
in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an den Lieferer
abgetreten.
2. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur
Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder
sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat er den Lieferer unverzüglich
davon zu benachrichtigen.
3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei
Zahlungsverzug, ist der Lieferer zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt
und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des
Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch
den Lieferer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
4. Der Lieferer ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des
Bestellers gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden
zu versichern, sofern nicht der Besteller selbst die Versicherung nachweislich
abgeschlossen hat.
IX. Verfügbarkeitsvorbehalt
Sollte Hytec-Hydraulik OHG nach Vertragsabschluß feststellen, dass die
bestellte Ware oder Dienstleistung nicht mehr bei Hytec-Hydraulik OHG
verfügbar ist oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann,
kann Hytec-Hydraulik OHG entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige
Ware oder Dienstleistung anbieten oder vom Vertrag zurücktreten, im Übrigen
gelten die §§ 434 Abs. 3, 475 Abs. 1 BGB. Die Hytec-Hydraulik OHG wird
nach Erkennbarkeit der Nichtverfügbarkeit den Kunden unverzüglich über
diese unterrichten. Bereits erhaltene Zahlungen werden wir umgehend nach
einem Rücktritt vom Vertrag den Kunden erstatten.
X. Gewährleistung
1. Hytec-Hydraulik OHG gewährleistet, dass die Produkte zum Zeitpunkt der
Übergabe eine etwa vereinbarte Beschaffenheit haben bzw. frei von
Sachmängeln sind, d.h. dass sie sich für die den Vertrag vorausgesetzten
Verwendungen eignen oder sich für die gewöhnliche Verwendung eignen und
eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und
die der Käufer nach der Art der Sache und/oder der Ankündigung von
Hytec-Hydraulik OHG bzw. des Herstellers erwarten kann. Im Übrigen gelten
die gesetzlichen Vorschriften gemäß § 434 Abs. 2 und 3 BGB.
2. Der Kunde hat die Ware umgehend nach Empfang der Lieferung auf
Vollständigkeit oder etwaige Mängel zu überprüfen, dies spätestens innerhalb
von zwei Wochen ab Zugang, und wird im Falle einer Abweichung umgehend
eine Mängelanzeige senden. Bei versteckten Mängeln ist die Mitteilung
jedenfalls innerhalb der Gewährleistungsfrist vorzunehmen. Im Übrigen
gelten die gesetzlichen Vorschriften gemäß §§ 434 ff., 475 Abs. 1 BGB.
3. Die Dauer der Gewährleistung beträgt zwei Jahre. Sie beginnt mit dem
Zugang der Ware beim Kunden.
4. Im Fall des Mangels kann der Kunde gemäß § 439 BGB nach seiner Wahl
die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache
verlangen. Hytec-Hydraulik OHG kann im Rahmen des § 439 die vom Käufer
gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnis-
mäßigen Kosten möglich ist. Gelingt im Rahmen einer Reparatur die
Beseitigung eines Mangels auch beim zweiten Versuch nicht, so ist der Kunde
im Rahmen des § 439 BGB berechtigt, die Lieferung einer mangelfreien
Sache zu verlangen oder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurück-
zutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig und
unerheblich ist. Im Übrigen gilt § 437 BGB.
5. Hinsichtlich etwaiger Schadensersatzansprüche wegen Mängel der Sachen
gelten die gesetzlichen Vorschriften.
6. Voraussetzung für die Gewährleistungsansprüche ist, dass der Mangel
nicht durch unsachgemäße Benutzung oder Überanspruchung entstanden ist.
Zeigt sich ein Mangel erst später als 6 Monate seit Übergabe, so hat der Kunde
den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Gefahrübergang mangelhaft war.
Anderenfalls steht es Hytec-Hydraulik OHG frei, den Nachweis zu führen, dass
die Sache bei Übergabe keine Sachmängel aufwies.
XI. Datensicherheit und Datenschutz
Während Ihres Bestellvorgangs wird ständig eine hohe Sicherheit durch
SSL-verschlüsselte Datenübertragung gewährt. Durch SSL-Verschlüsselung
(secure sockets layer) sind Ihre Daten vor einem Zugriff von außen geschützt.
Wir wissen, dass Sie nur bei uns einkaufen, wenn wir Ihnen vermitteln können,
wie sicher wir sind. Wir können es beweisen: hier...
XII. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise
unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bedingungen voll wirksam.
Lieferung solange Vorrat reicht. Irrtümer vorbehalten.
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